Amts- und Organhaftpflicht Rahmenlösung

Amts- und Organhaftpflicht
FGÖ-Freie Gewerkschaft Österreich
Risikoträger:
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien

Amts- und Organhaftpflichtversicherung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser
Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für
alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Die Tätigkeit von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst ist mit einem besonderen Risiko verbunden. Als
Angehöriger dieses Personenkreises haben Sie daher ganz spezifische Anforderungen an Ihren Versicherungsschutz. Die
Versicherungsprodukte von Aon sind speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt entwickelt worden. Somit erhalten Sie
optimalen Schutz durch finanzielle Absicherung.

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, kann für sein Handeln haftbar gemacht werden. Da die alleinige Übernahme solcher
Schäden dem Arbeitnehmer in der Regel nicht zumutbar ist und der Rechtsträger viel eher in der Lage ist, das Risiko zu
tragen, gibt es entsprechende Regelungen im Organhaftpflichtgesetz oder im Amtshaftungsgesetz. Diese sieht
Haftungserleichterungen für das Organ vor, wenn dieses seinen Rechtsträger oder einen Dritten in Vollziehung der
Gesetze schädigt.

Dienstnehmer im öffentlichen Bereich haften keinesfalls, wenn eine entschuldbare Fehlleistung – das ist ein geringfügiges
Versehen – vorliegt.

Bei einem über die entschuldbare Fehlleistung hinausgehenden Verschulden kann es hingegen sein, dass der Angehörige
der Arbeitnehmer für den Fehler einstehen muss. Der Richter kann den Schadenersatz nach Billigkeit festlegen, bei
leichtem Verschulden – im Sinne von Fahrlässigkeit – sogar zur Gänze erlassen. Auch bei schwerer Fahrlässigkeit kann das
Gericht mäßigen, allerdings nicht auf Null.
Auf diese Besonderheit und die damit verbundenen Risiken für die Betroffenen ist unsere Amts- und
Organhaftpflichtversicherung speziell zugeschnitten. Sie hält Versicherte bei Eintreten eines Versicherungsfalles von den
finanziellen Folgen frei.

Folgende Versicherungen sind in diesem Produkt enthalten:

Organhaftpflichtversicherung

Wenn Sie das Eigentum Ihres Rechtsträgers (Bund, Land, etc.) beschädigen und zur Bezahlung des Schadens herangezogen werden, ersetzt der Versicherer ihnen auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hierzu zählen Schäden am Arbeits-PC, Verlust eines Dienst-Laptops, eines Dienstschlüssels oder Schäden an Dienstfahrzeugen bzw. Verlust oder Schäden an Dienstwaffen oder Uniformen. Basis für die Leistungen sind die Organhaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen laut Antrag.

Amtshaftpflichtversicherung

Die Amtshaftpflichtversicherung schützt vor Regress des Rechtsträgers wegen Schadensersatzforderungen Dritter, der Versicherer ersetzt ihnen auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zum Beispiel wird in Ausübung Ihres Dienstes eine dritte Person verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Ihr Dienstgeber fordert deswegen von Ihnen Rückersatz auf Grund des Amtshaftungsgesetzes. DieVersicherung bezahlt den entstanden Schaden – auch bei grober Fahrlässigkeit. Basis für die Leistungen sind die Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen welche in der Beilage übergeben worden sind!

Versicherungsumfang

Versichert gilt die Amts- und Organhaftpflicht von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, in Ausübung der beruflichen Tätigkeit gemäß der Bedingungen H907, H909, A02, A09 (UNIQA Österreich Versicherungen AG Geltungsbereich: weltweit (ausgenommen USA und Kanada)


Laufzeit: 1 Jahr mit automatischer Verlängerung durch Prämienweiterzahlung


Besondere Vereinbarung zur Amts- und Organhaftpflichtversicherung für KFZ Schäden:

Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus Regressschäden des Dienstnehmers
infolge Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, soweit
der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr zu tragen hat.

Versicherungsumfang

Versicherungssumme

Prämienfreie Deckung der Organ- und Amtshaftpflicht für die Dauer der Ausbildung.
Die Prämienfreistellung endet spätestens nach 24 Monaten oder zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem die Grundausbildung beendet wurde bzw. nach dem ersten Schadenfall.

Amtshaftpflicht

Information zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Haftpflichtversicherung

Achtung! Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen (auszugsweise) in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.

Die Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr
unberechtigter Ansprüche

  • bei Personenschäden
  • bei Vermögensschäden

die durch die versicherte berufliche Tätigkeit im
Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme(n)
verursacht werden, soweit der
Versicherungsnehmer als Organ von seinem
Rechtsträger aufgrund des
Amtshaftpflichtgesetzes wegen einer in
Vollziehung der Gesetze einem Dritten gegenüber
begangenen Rechtsverletzung in Anspruch
genommen wird

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf
Ansprüche:

Kein Versicherungsschutz besteht

Weltweit (ausgenommen USA und Kanada)

Wann? Sie zahlen Ihre Prämie fristgereicht – wie im Vertrag vereinbart.

Wie? z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart

Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Ende:

Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Jahres nach Versicherungsbeginn kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt
werden

Berufshaftpflicht für Organe

Information zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Haftpflichtversicherung

Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen (auszugsweise) in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.

Die Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • bei Vermögensschäden

die durch die versicherte berufliche Tätigkeit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme(n) verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer als Organ von seinem Rechtsträger aufgrund des Organhaftpflichtgesetzes wegen einer Rechtsverletzung in Vollziehung der Gesetze in Anspruch genommen wird.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf
Ansprüche:

Kein Versicherungsschutz besteht

Weltweit (ausgenommen USA und Kanada)

Wann? Sie zahlen Ihre Prämie fristgereicht – wie im Vertrag vereinbart.

Wie? z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart

Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Ende:

Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Jahres nach Versicherungsbeginn kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat. 

Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden

Datenschutz

Bitte beachten Sie die Datenschutz-Information der Uniqa Österreich Versicherungen AG. Sie finden diese unter
https://www.uniqa.at/versicherung/datenschutz.html