Das neue Leistungspaket der FGÖ

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

Amts- und Organhaftpflichtversicherung

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

  • Pauschalversicherungssumme € 75.000
  • Amtshaftpflicht
  • Organhaftpflicht
  • Dienstnehmerhaftpflicht
  • inkl. dienstliche Nutzung von Kraftfahrzeugen auf dem Land und auf dem Wasser
  • dienstliche Haltung von Hunden
  • Weltweit außer USA, Kanada und Australien
  • leichte und grobe Fahrlässigkeit
  • Personen- und Sachschäden

Kündigung einer bestehender Amts- und Organhaftpflichtversicherungen

Für die allfällige Kündigung einer bereits bestehenden Amts- und Organhaftpflichtversicherung haben wir Kündigungsformulare der gängigen Versicherer vorbereitet. Bitte diese selbständig an den jeweiligen Versicherer zusenden.

Unfallversicherung

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

  • bei Dienst- und Freizeitunfall
  • € 50.000 bei über 50% Invalidität
  • € 12.500 bei 25-50% Invalidität
  • € 5.000 bei Unfalltod
  • € 15.000 Bergungskosten
  • € 500 Reha-Pauschale
  • inkl. Unfälle infolge Herzinfarktes
  • inkl. Unfälle infolge Schlaganfalls

Soforthilfe bei Arbeits- und Dienstunfall

Die FGÖ zahlt jedem Mitglied ein Taggeld von € 10,– unter folgenden Voraussetzungen:

  • bei anerkannten Dienstunfällen
  • bei Eigen- und Fremdverschulden
  • € 10,– pro Tag
  • maximal für 30 Tage
  • ab dem 7. Tag Krankenstand rückwirkend ab dem 1. Tag

Beispiele:

  • 6 Tage Krankenstand   = keine Soforthilfe
  • 7 Tage Krankenstand   = 70 Euro
  • 30 Tage Krankenstand = 300 Euro

Bildungsförderung

Pro Jahr € 120 bzw. pro Monat € 10 für den Besuch eines Grundausbildungs– oder Ergänzungslehrganges

Begräbniskostenunterstützung

Bei einem tödlichen Dienstunfall eines Mitglieds, unabhängig von der Verschuldensfrage, wird an die Hinterbliebenen ein Betrag in der Höhe von € 1.000 als Unterstützung ausbezahlt.