Warum eine Interessenvertretung?

Im Grunde genommen kann jeder seine eigenen Interessen wahrnehmen. Alleine steht er dabei aber oft auf verlorenem Posten. Daher schließen sich – wir bezeichnen sie als Leidensgenossen – zusammen und versuchen damit Druck auszuüben. An der ersten Sprosse der Leiter solcher Zusammenschlüsse steht der Betriebsrat oder Personalvertreter vor Ort. Weil  für die großen Anliegen aber sogar dort zu wenig Druck erzeugt werden kann, gibt es darüber stehende Gruppierungen.

Das machen die Wirtschaftstreibenden (Wirtschaftskammer), die Bauern (Bauernkammer), die Industriellen (Industriellenvereinigung) aber auch die Arbeitnehmer (Arbeiterkammer) uvm.

Der Umgang untereinander wird in Österreich sehr hoch geschätzt und widerspiegelt sich in den sogenannten “Sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten”.

Um die Frage, wer die Interessen der Arbeitnehmer in Österreich vertritt, beantworten zu können, müssen wir die Betrachtungsweise auf 2 Fakten beziehen:

a) Privatwirtschaft
b) Öffentlicher Dienst

Beide Institutionen werden durch gesetzliche Interessensvertretungen geschützt. In der Privatwirtschaft ist das die Arbeiterkammenr (Pflichtmitgliedschaft) und im öffentlichen Dienst ist es die Personalvertretung (Mitgliedsfreies Recht für alle Bedienstete).

Auch freiwillige Interessensvertretungen (Gewerkschaften) nehmen die Interessen der Arbeitnehmer wahr.

 Es gibt aber auch viele Gruppierungen, deren Interessen kaum bis gar nicht vertreten werden. Das sind z.B. Hausfrauen, Lehrlinge, Pensionisten, Pflegebedürftige, usw. Sie werden meist von irgendwem mit betreut und sie sind meist von dessen Gutwillen abhängig.

Freiwillige Interessensvertretung im öffentlichen Dienst

Wie wir unschwer aus der Grafik erkennen können, hat eine freiwilligen Interessenvertretung (Gewerkschaft) eine große Bedeutung im öffentlichen Dienst. Dort endet die gesetzliche Interessenvertretung beim jeweiligen Ministerium (Ressortminister entscheidet endgültig). Viele Belange werden aber darüberhinaus (Regierung) entschieden.

Freiwilligen Interessensvertretung in der Privatwirtschaft

Durch die Zwangsmitgliedschaft zur gesetzlichen Interessensvertretung (Arbeiterkammer) hat eine freiwillige Interessensvertretung (Gewerkschaft) eher eine historisch als eine sachlich Bedeutung.

Interessensvertretungen verschiedener Gruppen

Die Interessen viele Bereiche unserer Gesellschaft (Familie, Senioren, Hausfrauen, Jugend, Schüler, Lehrlinge, Studenten, usw.) werden weder durch gesetzliche noch durch freiwillige Einrichtungen vertreten. Wenngleich sie auch von den einen oder anderen mit betreut werden, ist eine Vertretung so gut wie gar nicht vorhanden. Sie sind daher vielfach nur ein Anhängsel!