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Gehaltsverhandlungen 2024

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Die Gehaltserhöhung für das Jahr 2024 ist beschlossen:

Durchschnittlich 9,15 % mehr ab Jänner – das Ausmaß der Erhöhung ist durchaus erfreulich, aber die Verteilung des Volumens enttäuschend!

In Zeiten einer massiven Teuerung hat eine ehrliche Interessenvertretung dafür Sorge zu tragen, dass die Kaufkraft erhalten bleibt und vor allem Geringverdiener im Bereich des öffentlichen Dienstes durch eine entsprechende Gehaltserhöhung finanziell unterstützt werden.

Wie üblich wurde das bereits budgetierte Volumen in Form einer prozentuell gleichen Erhöhung für alle – und somit auch für „Spitzenverdiener“ – festgelegt.

Beispiel:

  • Insp (Exekutive, E2b), Gehaltsstufe 7, Gehaltserhöhung  von € 2370,20 auf € 2587,10 = € 216,90
    (9,15 %)
  • Fixgehalt § 74a GG, FGr. 12, Stufe 1, Gehaltserhöhung von € 10336,50 auf € 11282,30 = € 945,80
    (9,15 %)

Der Einkauf im Warenkorb kostet aber für alle gleich viel, weshalb ein einheitlicher Steigerungsbetrag (monatlich pensionswirksamer Fixbetrag) nicht nur fair, sondern auch gerechter gewesen wäre.

Die „Chef“-Verhandler der GÖD hatten dazu offensichtlich einen anderen Zugang.